Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Aufträge, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt.
2 Vertragsgrundlage
2.1 Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen stellen gemeinsam mit dem Angebot der OKHOLM LIGHTING A/S (nachfolgend OL A/S) und der Annahme des Käufers die gesamte Vertragsgrundlage dar.
2.2 In der Annahme des Käufers enthaltene Bedingungen sind mit Ausnahme der Annahme selbst für die OL A/S unverbindlich, es sei denn, dass sich die OL A/S hiermit einverstanden erklärt und die Bedingungen schriftlich genehmigt hat.
3 Angebot
3.1 Unser Angebot ist für die Dauer von 30 Tagen ab dem Datum des Angebots gültig, soweit nichts anderes angeführt ist. Änderungen bzgl. Zollabgaben, Wechselkursen, Steuern und Abgaben werden vorbehalten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Lichtquellen, Verpackung und etwaiger Energiesteuern bzw. -abgaben.
4 Vertragsabschluss
4.1 Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Annahme bei der OL A/S eingegangen ist.
4.2 Die OL A/S ist nicht zur Ausstellung einer Auftragsbestätigung verpflichtet.
4.3 Für den Fall, dass der Käufer um Abänderung eines geschlossenen Vertrags bittet, ist die OL A/S berechtigt, die Änderungen abzulehnen. Wenn die Abänderung akzeptiert wird, gilt die hiermit verbundene Arbeit als Arbeit auf Rechnung ohne festen Liefertermin.
4.4 Bei Käufen im Wert von weniger als DKK 800,- wird eine Abfertigungsgebühr in Höhe von DKK 250,- aufgeschlagen.
5 Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Die Kosten für Fracht, Versicherung, Versand und ähnliches sind vom Käufer zu tragen.
5.3 Alle Lieferzeiten sind unverbindlich. Wenn die OL A/S damit rechnet, dass es zu einer Verspätung der Lieferung von Produkten, Ersatzteilen oder hiermit verbundenen Leistungen kommt, wird die OL A/S den Käufer hierüber informieren unter gleichzeitiger Mitteilung des neuen erwarteten Liefertermins.
5.4 Die OL A/S ist nicht zum Schadensersatz für Verluste oder Schäden infolge von Lieferverzug verpflichtet.
5.5 Die internationalen Regeln über die Auslegung von Handelsklauseln finden Anwendung auf die Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
6 Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen selbständigen Frachtführer zwecks Transport oder an den Käufer auf den Käufer über. Der Käufer hat diesbezüglich selbst für den Abschluss von etwaigen Versicherungen Sorge zu tragen.
7 Untersuchungspflicht, Mängelrüge und Mängel
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware etc. sofort bei der Lieferung genau zu überprüfen.
7.2 Mängelrügen haben schriftlich und innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung zu erfolgen.
7.3 Bei fristgerechter Mängelrüge nach Maßgabe von Ziffer 7.2 ist die OL A/S zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl berechtigt.
7.4 Wenn der Käufer die Mängelbeseitigung selbst ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit der OL A/S vornimmt, ist die OL A/S nicht zur Bestreitung der Beseitigungskosten verpflichtet.
8 Rückgaberecht
8.1 Standardwaren werden lediglich nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen.
8.2 Die Rückgabe erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers; dabei wird der Rechnungspreis unter Abzug von mindestens 20 % des Preises gutgeschrieben. Auf Verlangen des Käufers setzt die OL A/S den endgültigen Prozentsatz, der auf den Rechnungspreis zu verrechnen ist, fest.
8.3 Bei Werklieferungsverträgen ist die Rückgabe ausgeschlossen.
9 Zahlungsbedingungen
9.1 Zahlung netto Kasse binnen 14 Tagen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.2 Bei Zahlungsverzug berechnet die OL A/S Zinsen aus dem fälligen Betrag in Höhe von 2.00 % pro angebrochenen Monat ab Fälligkeit und bis zur erfolgten Zahlung.
10 Antizipierte Nichterfüllung
10.1 Kommen vor der Lieferung Auskünfte an den Tag, die in zumutbarer Weise Anlass zur Annahme geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht gerecht werden kann, ist die OL A/S berechtigt, die Erbringung einer nach Auffassung der OL A/S erforderlichen Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Bankbürgschaft, zu verlangen.
10.2 Versäumt der Käufer, die verlangte Sicherheitsleistung sofort nach Erhalt der Aufforderung hierzu zu erbringen, ist die OL A/S berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
11 Informationen
11.1 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler in Prospekten oder sonstigen gedruckten Unterlagen.
12 Haftungsbeschränkung
12.1 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für Oberflächenschäden an Messingteilen, die außen direkt an einer Wand platziert und großer Luftfeuchtigkeit ausgesetzt werden, oder für Schäden in Folge von Wasserschäden/ Kondensschäden, Temperaturschwankungen, einer aggressiven Umwelt oder von Kalk oder aggressiven Reinigungsmitteln verursachter Korrosion.
12.2 Die OL A/S übernimmt keine Haftung gegenüber dem Käufer für indirekte Verluste einschl. betrieblicher Verluste, entgangener Gewinne oder sonstiger finanzieller Verluste, die eine unmittelbare oder mittelbare Folge des Mangels darstellen.
12.3 Die OL A/S übernimmt keine Haftung gegenüber dem Käufer für die fehlende Erfüllung von Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Der Haftungsausschluss bleibt für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt bestehen. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse außerhalb der Kontrolle der OL A/S, welche die OL A/S beim Vertragsabschluss nicht hätten voraussehen müssen. Beispiele höherer Gewalt sind ungewöhnliche Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Brand, Überschwemmungen, Vandalismus und Arbeitskämpfe.
12.4 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für Schäden an Sachen, welche der OL A/S leihweise, mietweise oder zwecks Aufbewahrung überlassen werden oder die sich in sonstiger Weise in ihrer Obhut befinden; ausgenommen hiervon sind Sachen, die nach Lieferung bei der OL A/S hingelegt worden sind.
13 Produkthaftung
13.1 Die OL A/S haftet nach Maßgabe des dänischen Gesetzes über Produkthaftung [lov om produktansvar], soweit das Gesetz zwingend eine Haftung der OL A/S vorsieht, und eine Beschränkung der Haftung der OL A/S aus diesem Grund nicht zulässig ist.
13.2 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für von Produkten der Gesellschaft verursachte Schäden an Immobilien, Personen oder beweglichen Sachen, wenn der Schaden nach der Lieferung des Produktes an den Käufer eintritt.
13.3 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für von Produkten der Gesellschaft verursachte Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, in denen die Produkte des Käufers Bestandteile sind, oder für Schäden an Immobilien oder beweglichen Sachen, welche diese Produkte infolge von Fehlern an den von der OL A/S gelieferten Produkten verursachen.
13.4 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für Schäden an Sachen, welche der OL A/S leihweise, mietweise oder zwecks Aufbewahrung überlassen werden oder die sich in sonstiger Weise in ihrer Obhut befinden; ausgenommen hiervon sind Sachen, die nach Lieferung bei der OL A/S hingelegt worden sind.
13.5 Die Haftung der OL A/S für Produktschäden ist auf höchstens DKK 10.000.000 beschränkt.
13.6 Für den Fall, dass die OL A/S gegenüber einem Dritten eine Produkthaftung trifft, ist der Käufer verpflichtet, die OL A/S schadlos zu halten. Wenn ein Dritter gegen eine der Parteien einen Schadensersatzanspruch nach Maßgabe von Ziffer 13 geltend macht, hat die betreffende Partei sofort die andere Partei hiervon in Kenntnis zu setzen.
13.7 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für betriebliche Verluste, entgangene Gewinne oder sonstige finanzielle Verluste, die eine unmittelbare oder mittelbare Folge von Fehlern an von der OL A/S gelieferten Produkten darstellen.
13.8 Die OL A/S übernimmt keine Haftung für von Produkten der Gesellschaft verursachte Schäden an Immobilien, Personen oder beweglichen Sachen in den USA oder Canada.
14 Streitigkeiten
14.1 Der Geschäftsverkehr der Parteien unterliegt in jeder Hinsicht dänischem Recht.
14.2 Jede Streitigkeit, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsverkehr der Parteien entstehen sollte, ist vom Amtsgericht in Sønderborg zu entscheiden.